Wer im Jahr 2026 Gutes tut, kann sich einen beachtlichen Teil der Unterstützung vom Staat zurückholen. Durch das Steueränderungsgesetz 2025 sind zum 1. Januar 2026 wichtige Neuerungen in Kraft getreten, insbesondere bei der Förderung politischer Teilhabe. Erfahre hier, wie du deine Spenden optimal in der Steuererklärung angibst und welche Belege du wirklich brauchst.
Das Wichtigste auf einen Blick (Update 2026)
- Nachweisgrenze: Bis 300 Euro pro Einzelspende reicht ein einfacher Beleg (Kontoauszug).
- Parteispenden: Die Höchstbeträge wurden für 2026 verdoppelt.
- Absetzbarkeit: Spenden können bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Ehrenamt: Die Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro.
1. Wie viel kannst du absetzen? Die 20-Prozent-Regel
Grundsätzlich erkennt das Finanzamt Spenden an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen als Sonderausgaben an.
- Höchstgrenze: Du kannst insgesamt bis zu 20 % deines Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen.
- Spendenvortrag: Solltest du in einem Jahr extrem viel gespendet haben (über die 20 % hinaus), geht das Geld nicht verloren. Der Restbetrag wird vom Finanzamt automatisch in das nächste Jahr vorgetragen.
2. Große Neuerung 2026: Parteispenden verdoppelt
Die bedeutendste Änderung im Jahr 2026 betrifft Spenden an politische Parteien. Um der Inflation Rechnung zu tragen, wurden die absetzbaren Beträge massiv angehoben:
Die Zwei-Stufen-Regelung für Parteispenden:
- Stufe 1 (Direkter Abzug): 50 % der Spende werden direkt von der Steuerschuld abgezogen. 2026 ist dies bis zu einem Betrag von 3.300 Euro (Single) bzw. 6.600 Euro (Verheiratete) möglich. Du erhältst also bis zu 1.650 Euro / 3.300 Euro direkt zurück.
- Stufe 2 (Sonderausgaben): Beträge, die darüber hinausgehen, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden – ebenfalls bis zu weiteren 3.300 Euro / 6.600 Euro.
3. Nachweise: Wann reicht der Kontoauszug?
In Deutschland gilt die Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, du musst die Quittungen nicht mitschicken, aber aufbewahren.
- Bis 300 Euro (Vereinfachter Nachweis): Für Spenden unter 300 Euro benötigst du keine formale Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung). Ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Bank oder ein PC-Ausdruck bei Online-Zahlungen (z. B. PayPal) reicht aus.
- Über 300 Euro: Hier ist eine offizielle Spendenquittung nach amtlichem Muster der Organisation zwingend erforderlich.
Wichtig: Achte darauf, dass auf dem Beleg der steuerbegünstigte Zweck und die Angaben zur Befreiung von der Körperschaftsteuer der Organisation vermerkt sind.
4. Sachspenden und Aufwandsspenden
Nicht nur Geld zählt. Auch Sachwerte oder der Verzicht auf Aufwandsentschädigungen sind absetzbar.
- Sachspenden: Wenn du Kleidung, Spielzeug oder Computer spendest, musst du den Marktwert schätzen. Bei Neuware gilt der Kaufpreis (Beleg beifügen), bei Gebrauchtware der Wert, den ein Käufer im aktuellen Zustand zahlen würde.
- Aufwandsspenden (Zeitspende): Du arbeitest ehrenamtlich und verzichtest auf deine vereinbarte Vergütung? Seit 2026 sind hier höhere Beträge möglich (Ehrenamtspauschale 960 €, Übungsleiter 3.300 €). Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung vor der Tätigkeit.
5. Wo trage ich die Spenden in der Steuererklärung ein?
In der Einkommensteuererklärung 2026 findest du die Felder für Spenden in der Anlage Sonderausgaben.
- Zeile 5: Spenden an gemeinnützige Organisationen im Inland.
- Gesonderte Zeile: Spenden an politische Parteien (wegen der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung).
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich Spenden ins Ausland absetzen? Ja, aber nur innerhalb der EU/EWR und wenn die Organisation die deutschen Gemeinnützigkeitskriterien erfüllt. Bei Spenden außerhalb der EU ist dies meist nur über deutsche Mittlerorganisationen möglich.
Was ist mit Mitgliedsbeiträgen? Beiträge an Sportvereine, Karnevalsvereine oder „Freizeitvereine“ (Heimatpflege, Kleingarten) sind meist nicht absetzbar. Beiträge an Tierschutz-, Bildungs- oder Umweltvereine hingegen schon.
Gilt die 300-Euro-Grenze pro Jahr? Nein, sie gilt pro Einzelspende. Du kannst also mehrmals im Jahr 250 Euro spenden und jeweils nur den Kontoauszug als Nachweis nutzen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für verbindliche Informationen wende dich bitte an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.








