Schritt-für-Schritt: Einspruch via ELSTER (Mein ELSTER)
- Einloggen: Melden Sie sich in Ihrem ELSTER-Konto an.
- Bereich „Formulare & Leistungen“: Gehen Sie in der linken Navigation auf „Alle Formulare“.
- Einspruch wählen: Klicken Sie auf den Reiter „Einspruch“. Dort finden Sie das Formular „Einspruch gegen einen Verwaltungsakt“ (z. B. den Einkommensteuerbescheid).
- Bescheiddaten eingeben: Sie müssen das Datum Ihres aktuellen Steuerbescheids und das Jahr (z. B. 2026) angeben.
- Begründung einfügen: Kopieren Sie den Text aus meiner Vorlage direkt in das Textfeld unter dem Punkt „Begründung“.
- Belege hochladen: Nutzen Sie die Funktion „Belegnachreichung zur Einkommensteuer“. Hier laden Sie das PDF Ihrer Spendenbescheinigung oder den Kontoauszug hoch.
- Prüfen & Absenden: ELSTER prüft das Dokument auf Fehler. Danach klicken Sie auf „Absenden“.
Warum ELSTER besser ist als die Post:
- Zeitstempel: Sie erhalten sofort eine Quittung. Ein „Verlorengegangen“ gibt es nicht.
- Kostenlos: Sie sparen sich das Einschreiben (ca. 4-5 €).
- Direkte Zuordnung: Durch Ihre Steuernummer landet der Einspruch sofort beim richtigen Sachbearbeiter.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie im Feld „Gegenstand des Einspruchs“ klar schreiben: „Teilweise Ablehnung von Sonderausgaben (Spenden)“, damit der Beamte sofort weiß, was zu tun ist.
Wenn das Finanzamt auch nach dem Einspruch stur bleibt, erhalten Sie eine sogenannte Einspruchsentscheidung. Das ist der finale Bescheid der Behörde. Aber keine Sorge, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.
Hier sind Ihre Optionen, wenn die Behörde Ihre Spende weiterhin ignoriert:
1. Die Klage vor dem Finanzgericht
Sobald die Einspruchsentscheidung vorliegt, ist der Rechtsweg innerhalb der Behörde abgeschlossen. Der nächste Schritt wäre die Klage beim zuständigen Finanzgericht.
- Frist: Auch hier haben Sie genau einen Monat Zeit nach Erhalt der Entscheidung.
- Kostenrisiko: Vor dem Finanzgericht herrscht kein Anwaltszwang (Sie könnten sich selbst vertreten), aber bei einer Niederlage tragen Sie die Gerichtskosten.
- Experten-Rat: Lohnt sich meist nur bei sehr hohen Summen (z. B. Großspenden an Stiftungen) oder wenn es um eine prinzipielle Rechtsfrage geht.
2. Der Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 AO)
Falls Sie den Einspruch versäumt haben oder neue Beweise (eine vergessene Quittung) auftauchen, gibt es die „Schlichte Änderung“.
- Dies ist weniger formal als ein Einspruch.
- Vorteil: Das Finanzamt prüft nur den punktuellen Fehler und rollt nicht den gesamten Steuerbescheid neu auf (beim Einspruch darf das Amt nämlich den kompletten Bescheid zu Ihren Ungunsten prüfen – die sogenannte „Verböserung“).
3. Die „Nichtabhilfehilfe“ – Das Telefonat
Oft wirkt ein direkter Anruf beim Sachbearbeiter Wunder, bevor die Fronten verhärten.
- Fragen Sie höflich nach dem konkreten Grund der Ablehnung.
- Oft liegt ein Missverständnis vor (z.B. der Sachbearbeiter findet die Organisation nicht in seiner Datenbank).
- Bieten Sie an, einen Screenshot aus dem offiziellen Verzeichnis der spendenbegünstigten Organisationen nachzureichen.
Mein finaler Experten-Check:
Bevor Sie vor Gericht ziehen, prüfen Sie noch einmal kritisch:
- Ist der Empfänger wirklich nach deutschem Recht gemeinnützig? (Bei ausländischen NGOs ist das oft das Problem!)
- War die Spende freiwillig? (Schulgelder oder Zahlungen als Auflage in Strafverfahren sind keine Spenden!)
- Haben Sie eine Gegenleistung erhalten? (Eintrittskarten für eine Benefiz-Gala sind keine Spende, nur der Betrag, der darüber hinausgeht.)








