Vorlage: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid
Absender: [Ihr Vorname] [Ihr Nachname] [Ihre Straße Hausnummer] [PLZ] [Ort] [Ihre Steuernummer / Steuer-Identifikationsnummer]
An das: Finanzamt [Name des Finanzamts] [Straße des Finanzamts] [PLZ] [Ort des Finanzamts]
[Ort], den [Aktuelles Datum]
Betreff: Einspruch gegen den Bescheid über Einkommensteuer für das Jahr [Jahr] vom [Datum des Bescheids]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den oben genannten Einkommensteuerbescheid, mir zugegangen am [Datum des Erhalts], fristgerecht
Einspruch ein.
Begründung: Im vorliegenden Bescheid wurden die von mir geltend gemachten Spenden/Mitgliedsbeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10b EStG nicht in voller Höhe berücksichtigt. Konkret betrifft dies die Zuwendung an:
- Empfänger: [Name der Organisation, z. B. DRK, Partei XY, Stiftung Z]
- Betrag: [Betrag in Euro] €
- Datum der Zahlung: [Datum]
Diese Zuwendung dient der Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO.
[Wählen Sie eine der folgenden Begründungen:]
- Variante A (Nachweis war bereits eingereicht): Die entsprechende Zuwendungsbestätigung lag meiner Steuererklärung bereits bei / wurde elektronisch übermittelt.
- Variante B (Nachweis wird nachgereicht): Anbei erhalten Sie die formelle Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster (Original/Kopie), die bisher versehentlich nicht berücksichtigt wurde.
- Variante C (Vereinfachter Nachweis bis 300 €): Da der Betrag 300 € nicht übersteigt, füge ich als vereinfachten Nachweis den Kontoauszug sowie den Beleg über die Berechtigung des Empfängers bei.
Ich beantrage daher, den Einkommensteuerbescheid entsprechend zu ändern und die vorgenannten Aufwendungen steuermindernd als Sonderausgaben zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
[Ihr Name]
Anlagen:
- Kopie der Zuwendungsbestätigung / Kontoauszug
Profi-Tipp für den Ernstfall
Sollte das Finanzamt behaupten, die Organisation sei nicht gemeinnützig, prüfen Sie im Verzeichnis der spendenbegünstigten Organisationen (beim Bundeszentralamt für Steuern), ob die Gemeinnützigkeit zum Zeitpunkt der Spende bestand. Wenn ja, muss das Finanzamt die Spende akzeptieren.








